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Zu Urkundenübersetzungen

Benötigen Sie das Original der Urkunde?

Das Original der Urkunde ist zwar nicht zwingend notwendig, jedoch sind Merkmale wie Stempel, Siegel oder Wasserzeichen oftmals auf Fotos und PDFs nicht erkennbar oder werden nur unvollständig dargestellt. Diese müssen aber in der Übersetzung wiedergegeben werden. Auch verlangen die meisten Behörden eine Übersetzung vom Original. Bitte beachten Sie dabei auch, dass die gesamte Urkunde übersetzt werden muss, dazu zählt auch die Rückseite (auch wenn Ihnen der Text nicht als wichtig erscheint). Falls Sie sich unsicher sind, halten Sie lieber Rücksprache mit der zuständigen Behörde.

 

Meine Urkunde ist zweisprachig, eine davon ist Englisch. Was bedeutet das für mich?

In diesem Fall wird nur der englischsprachige Teil berücksichtigt und ins Deutsche übersetzt.

 

Ich habe eine Urkunde, von der ich eine beglaubigte Kopie bräuchte. Können Sie das übernehmen?

Nein, dies kann nur von einem Notar oder einer staatlich befähigten Stelle durchgeführt werden, wie z. B. dem Einwohnermeldeamt im KVR in München.

 

Ich habe selbst eine Übersetzung angefertigt, können Sie mir diese beglaubigen?

Generell dürfte ich dies, ich lehne es jedoch ab. Die Berechnung einer fremden Übersetzung wäre außerdem dieselbe wie bei einer von mir angefertigten Übersetzung, da diese mit dem Original sorgfältig verglichen und ggf. ergänzt oder erweitert werden muss.

 

Kann ich für die Übergabe des Originals oder die Abholung der Übersetzung einfach bei Ihnen vorbeikommen?

Nein. Ich bitte Sie, vorab einen Termin mit mir zu vereinbaren.

 

In welcher Form erhalte ich meine Übersetzung?

Bei nicht beglaubigten/bestätigten Übersetzungen erhalten Sie diese für gewöhnlich in elektronischer Form (als Word/Excel/Power Point etc.) je nach Dateiformat und Absprache. Im Falle einer beglaubigten Übersetzung kann ich Ihnen gerne einen Scan der Übersetzung vorab zukommen lassen, dieser hat jedoch keine Rechtsgültigkeit. Das Original erhalten Sie dann entweder per Post (Einschreiben oder normal) oder durch persönliche Abholung nach Terminvereinbarung.

 

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Sie können die Übersetzung in Bar bei Abholung oder per Überweisung nach Rechnungsstellung zahlen. Bei Beträgen über 100 Euro bitte ich um eine Anzahlung von 50 % des veranschlagten Preises.

 

Warum können Sie keinen genauen Preis nennen?

Normalerweise wird der Preis anhand des Ausgangstextes geschätzt und der tatsächliche Preis dann anhand der Zeilen oder Worte bzw. dem Recherche- und Formatierungsaufwand auf Basis des Zieltextes berechnet. Für gewöhnlich ist eine Übersetzung ins Englische wesentlich kürzer als ins Deutsche, außer es gibt viele Zusätze, wie z. B. Gesetzeszitate etc.

 

Zu Korrektoraten/Lektoraten

In welcher Form erhalte ich meine Korrekturen?

Für gewöhnlich mache ich meine Korrekturen in Form der „Änderungsnachverfolgung” in Word, so dass Sie genau sehen, was geändert wurde. Vorschläge oder Anmerkungen füge ich in Form eines Kommentars ein.